Besondere Leistungen

Weltweit ist der Trend zu beobachten, dass auf Grund der wissenschaftlichen und molekular-biologischen Forschungsergebnisse immer neue Behandlungsweisen ermöglicht werden, die aber im Rahmen der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) nicht finanzierbar sind. Unser Gesundheitssystem in Deutschland befindet ich seit Jahren im Umbruch. Für uns alle heißt dies, dass zu Lasten der Solidargemeinschaft nur medizinisch notwendige Leistungen erbracht und erstattet werden können. Diese Behandlungen sind für Sie als Patientin jederzeit - ohne zusätzliche Kosten - sichergestellt.

Wenn Sie darüber hinaus eine Optimierung Ihrer medizinischen Versorgung wünschen, so können Sie sogenannte "individuelle Gesundheitsleistungen" (IGeL) in Anspruch nehmen.
Aus der nachfolgenden Auflistung und Beschreibung können Sie die IGeL-Leistungen aus dem gynäkologischen Bereich entnehmen. Diese Wunschleistungen, können und dürfen nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgeführt und berechnet werden, sondern müssen von Ihnen selbst getragen werden.

 

 

Vorsorgliche Untersuchungen oder Früherkennungsuntersuchungen 

 

Blutuntersuchungen

 

Allgemeiner Blutstatus

Bestimmung von Blutfetten, Nieren- und Leberwerten, Mineralsalzen (insgesamt 15 Werte).

 

Bestimmung der Blutgruppe

Blutgruppenbestimmung einschließlich Antikörpersuchtest, Rhesusfaktor und Kell-Antigen (Ausstellung eines offiziellen Notfallausweises).

 

 

HIV-Test (Blut)

Spezielle Teste zum Ausschluss der Immunschwäche Aids für alle Altersgruppen auch für Männer.

 

Bestimmung des Hormonspiegels im Blut (beginnende Wechseljahre)

Bestimmung der Konzentration der Hormone Östradiol und FSH zur Klärung, ob die Wechseljahre schon eingetreten sind, oder ob ein Hormonmangel anderer Ursache vorliegt (z.B. Östrogenmangel als Sterilitätsursache oder Gefahr für spätere Osteoporose).

 

Kleines Blutbild

Bestimmung von weißen (Leukozyten) und roten (Erythrozyten) Blutkörperchen, sowie Blutplättchen (Thrombozyten) und Blutfarbstoffgehalt (Hämoglobin) zur Beurteilung der Abwehrkraft und aktuellen Leistungsfähigkeit des Körpers.

 

Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs) -Test

Bestimmung der sog. Tumormarker CA 125 und CASA zur früheren Erkennung von Eierstockkrebs, der häufig erst in einem späteren Stadium entdeckt wird, so dass dann die Therapiemöglichkeiten eingeschränkt sind.

 

Weitere Untersuchungsmethoden

HPV-Test (Zellabstrich)

Durch Abnahme von 2 zusätzlichen Zell-Abstrichen im Muttermundbereich lassen sich bestimmte Risiko- und Hochrisikogruppen des Humanen Papillomavirus (HPV) identifizieren. Mit diesem Test ist es möglich, zusätzlich zum herkömmlichen Krebsabstrich eine größtmögliche Sicherheit hinsichtlich eines Gebärmutterhalskrebses (Zervixcarzionom) zu erreichen, da das HPV-Virus sehr häufig im ursächlichen Zusammenhang mit der Entstehung des Muttermundkrebses steht.

 

Immunologischer Blasentest

Mit der Früherkennung des Harnblasenkrebs kann nicht früh genug begonnen werden, da diese Krebsart ggf. sehr lange Zeit ohne Symptome vorhanden sein kann. Deshalb führen wir auf Wunsch den BTAstat-Test in unserer Praxis durch. Es handelt sich hierbei um einen einfachen Urintest.

Weiterführende Links zu Thema Blasenkrebs:

www.selbsthilfe-harnblasenkrebs.de

www.blasenkrebs.de

 

Immunologischer Stuhltest (iFOBT)

Die Untersuchung des Stuhls auf okultes (verborgenes) Blut ist eine wichtige und bewährte Krebs-Früherkennungsmaßnahme, denn Veränderungen im Dick- und Enddarmbereich gehören zu den häufigsten Erkrankungen unseres Kulturkreises.

Andererseits sind die Heilungschancen außerordentlich gut, wenn diese Erkrankung frühzeitig festgestellt werden, und meist lässt sich sich lange vor dem Auftreten erster Beschwerden Blut im Stuhl nachweisen.
Der immunologische Stuhltest bietet gegenüber den bekannten Testbriefchen einige Vorteile:

  • er spricht auf geringere Blutspuren an, so dass ein Karzinom früher auffallen kann, eventuell auch schon Vorstufen entdeckt werden.
  • es können auch höher gelegene Blutungsquellen im Dünn- und Dickdarmbereicht erfasst werden
  • vor der Stuhlgewinnung muss keine besondere Diät beachtet werden.

 

Enzymatischer Stuhltest

Als Alternative zu dem immunologischen Stuhltest oder Briefchen-Test zur Erkennung von okultem (verborgenem) Blut im Stuhl, kann der M2-PK-Test durchgeführt werden, um spezifisch Darmpolypen und/oder sehr frühzeitig Darmkrebsgeschehen zu erkennen. Dieser Test misst kein Blut im Stuhl sondern das Enzym M2-PK+Hb.

 

Ultraschalluntersuchungen (vaginal) im kleinen Becken (Gebärmutter und Eierstöcke)

Im Zusammenhang mit der Krebsvorsorge oder zum Ausschluss von Schleimhautveränderungen in der Gebärmutterhöhle und von nichttastbaren Tumoren oder Zysten an Eierstöcken und Gebärmutter, bei sonst unauffälligen Tastbefunden.

 

Ultraschalluntersuchung beider Brustdrüsen incl. der Axelhöhlen (Mammasonographie)

Zum Ausschluss von nicht tastbaren Tumoren/Zysten der Brustdrüse bei nicht krankhaften Tastbefunden. Keine Strahlenbelastung. (Anmerkung: Brustultraschall ersetzt nur bedingt die sog. Mammographie = Röntgen der Brustdrüsen).

 

 

Zusatzuntersuchungen für die Schwangerschaft

 

Schwangerschaftstest (Blut)

Bestimmung von ß-HCG im Serum ca 10 Tage nach tatsächlicher Befruchtung. Ergebnis erst nach ca. 12-14 Stunden.

 

Schwangerschaftstest (Urin)

Schnelltest zum Ausschluss einer Schwangerschaft aus dem Urin, ca. 2 Wochen nach tatsächlicher Befruchtung. Mitteilung des Ergebnisses sofort.

 

Toxoplasmose-Suchtest (Blut)

Die durch Toxoplasmen-Infektion ausgelöste Krankheit verläuft oft unbemerkt für die werdende Mutter. Infektgefahr durch engen Kontakt mit Haustieren. Da es zu schweren Behinderungen bei Kindern, die während der Schwangerschaft mit Toxoplasmose infiziert wurden, kommen kann , ist dieser einfache Labortest sinnvoll. Er stellt die Gefährdung des Feten durch Toxoplasmose fest.

 

Zusatz-Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft

3 Ultraschalluntersuchungen schreibt die GKV für die Schwangerschaft vor (in der ca. 10, 20.und 30 Woche) bei unauffälligem Verlauf.
Werden zusätzliche Ultraschalluntersuchungen von der Patientin gewünscht, so sind die Kosten von ihr zu übernehmen.

Kosten variieren je nach Einzeluntersuchung, oder Gesamtpaketuntersuchung (gesamte Gravidität) und je nach Ultraschallart.

 

 

IMPFUNGEN

 

Um vielen Krankungen wirksam vorzubeugen, oder um die seuchenartige Verbreitung von ansteckenden Krankheiten zu verhindern, sind Impfungen verschiedenster Art zum Schutze der gesunden Bevölkerung entdeckt und entwickelt worden.

Viele Impfungen werden daher vorzugsweise auch von der GKV bezahlt und die Bevölkerung wird von den Ärzten und Medien regelmäßig zur Wahrnehmung dieser Impfungen aufgefordert, weil es sehr wichtig ist, dass möglichst viele Menschen in der Bevölkerung geimpft sind. Neben den oben genannten Impfungen können natürlich etliche andere Impfungen zur Optimierung der Gesundheit bei Patienten(innen) durchgeführt werden, wie z.B.

 

Allgemein empfohlene Reise-Impfleistungen

z.B. FSME (Zeckenbiss), Thyphus, Pneumokokken, Tollwut, Cholera*, Gelbfieber*/**, Hepatitis A und B (ab 18. Lebensjahr) (siehe unten)

* von verschiedenen Reiseländern als Pflichtimpfung gefordert
** nur bei stattlich anerkannten Gelbfieberimpstellen durchführbar

 

Hepatitis-Impfung zur Prophylaxe

Die Gefährlichkeit einer Hepatitiserkrankung mit unter Umständen lebenslangen Folgen dieser Erkrankung wird verglichen mit der Infektion durch das AIDS -virus. Da es verschiedene Typen von Virus-Hepatitiserkrankungen gibt, ist es auch sinnvoll, diese verschiedenen Virustypen insgesamt durch eine Impfung prophylaktisch zu behandeln. Auch im Zusammenhang mit der globalen Zunahme des Reiseverkehrs ist dies Impfung quasi ein muß, denn die hygienischen Verhältnisse in vielen Ländern sind geradezu eine der Ursachen für die Entstehung von Hepatitiserkrankungen.

 

HPV (Human Papillom-Viren)

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen 9 HPV Risikotypen für alle Mädchen und Jungen von 9 bis 18 Jahren, z.B. mit Gardasil. Über dieses Alter hinaus liegt eine Impfung im Ermessen der Patientinnen, Patient und Arzt.

Die Grundimmunisierung erfolgt mittels dreier Injektionen, die je im Abstand von zwei bis sches Monaten nach der Erstinjektion bzw. nach einem und sechs Monaten, je nach gewähltem Impfstoff, verabreicht werden.
Die Krankenkassen übernehmen die Impfkosten für Mädchen zwischen 12 und 18 Jahren; manche Krankenkassen bezahlen die Impfungen für Frauen bis zum 26. Lebensjahr.

Die vorhandenen Impfstoffe wirken vorbeugend. Eine bereits bestehende HPV-Infektion oder die Folgen dieser Infektion, wie beispielsweise Gebährmutterhalskrebs oder dessen Vorstufen, können hiermit nicht behandelt werden. Deshalb bleibt die Vorsorgeuntersuchung zur frühzeitigen Erkennung des Gebährmutterhalskrebses (PAP-Test) unumgänglich.
(Auszug aus Wikipedia)

 

Impfung bei wiederholten Scheidenentzündungen

Jede Patientin, die häufiger an Pilzerkrankungen oder bakteriellen Infektionen im Scheidenbereich erkrankt ist weiß, wie lästig und oftmals auch lang andauernd diese Erkrankungen und die damit verbundene Therapien sind. Oft kommt es zu neuen Infektionen, wobei die Ursachen durchaus vielseitig sein können. Probleme mit dem Partner sind nicht selten die Folge. Hier können durch eine das Immunsystem stabilisierende Impfungen gezielt die physiologische Döderlein-Flora der Scheide regeneriert werden. Durch drei aufeinanderfolgende Injektionen in ca. 14-tägigen Abständen erfolgt die Grundimmunisierung und später durch weitere Auffrischungsimpfungen kann in fast 90 % der Fälle eine gesunde Keimbesiedlung der Scheide erreicht werden.

 

Anmerkung:
Die entstehenden Kosten für Labor und die medizinische Beratung/Behandlung, Impfstoffe sowie Häufigkeiten bei Impfungen erfragen Sie bitte

 

Krebsfrüherkennungsuntersuchungen Schwangerschaftsvorsorge Verschiedene Möglichkeiten der Schwangerschaftsverhütung Besondere Leistungen (IGeL)
Krebsfrüherkennung Schwangerschaft Verhütung Besondere Leistungen

Dr. med. Bernhard Rainer
Facharzt für Gynäkologie
Zytologe

Kinderdorfstrasse 24
67304 Eisenberg/Pfalz
Telefon: (06351) 1308-0
Telefax: (06351) 1308-18

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